Was bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen?
Mehr als Sie denken und weniger als Sie brauchen. Vorausgesetzt, Sie möchten nicht nur Sprache gut verstehen, sondern auch ohne Probleme telefonieren, fernsehen oder den Raumklang genießen können. Die Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkassen umfasst - bei einem relativ hohen Zuschuss - das gute Verstehen von Sprache. Dabei ist die Bauform frei wählbar.
Allerdings gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen. Eine Beispielrechnung erübrigt sich somit. Unsere Verträge mit den Krankenkassen verpflichten uns, dass Sie für den Krankenkassenzuschuss ein Hörsystem erhalten, das nachfolgende technische Merkmale aufweisen muss:
- Störschallunterdrückung für gutes Verstehen in schwierigen Situationen
- mindestens 6 Kanäle für einen guten Klang
- Rückkopplungsunterdrückung (nahezu kein Pfeifen)
- Aktuelle Digitaltechnik
- 3 Hörprogramme für mehr Flexibilität
- Mehrmikrofontechnik (HdO-Geräte)
Im Durchschnitt liegt der Wert der gesetzlichen Kostenübernahme für ein Hörsystem bei ca. 685,- €, zuzüglich einer Otoplastik (ca. 42,80 €) und einer Reparatur-Pauschale (ca. 142,80 €). Diese Reparatur-Pauschale müssen wir als Hörakustiker einbehalten. Sie wird für sämtliche Grundreparaturleistungen aller Versicherten der Krankenkasse benutzt. Dabei ist es unerheblich, wie viele Leistungen im Einzelfall tatsächlich angefallen sind. Eine Auszahlung der Pauschale an den Versicherten ist nicht zulässig (§ 33 SGB V). Die Kosten für die Batterien werden von den Krankenkassen bis zum 18. Lebensalter übernommen.
Was bezahlen die privaten Krankenkassen?
Die Erstattungsbeträge bei den privaten Krankenversicherungen sind ebenfalls sehr unterschiedlich und hängen vom jeweiligen Individualvertrag mit der Krankenkasse ab.
Gibt es auch Zuschüsse von Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungen?
Ja. Aber es kommt auf den individuellen Fall bzw. den Beruf an. Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne.
Zusammenfassung:
Man kann also im Vorfeld nicht genau sagen, was ein Hörsystem kostet. Es kommt darauf an, für welche Ausführung Sie sich entscheiden, welcher gesetzliche Kostenträger für Sie zuständig ist und ob es sich um eine ein- oder beidseitige Versorgung handelt. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen natürlich ein individuelles Angebot - fragen Sie uns!