Krankenkassenversorgung*
Ihr Eigenanteil
Mehr… 0,- €
Krankenkassenversorgung*
Ihr Eigenanteil
Mehr… 0,- €
Nach Abzug des Krankenkassenzuschusses bleibt bei der Versorgung für ein Ohr ein Eigenanteil* i.H.v. ca.:
Mehr… 249,- €
Nach Abzug des Krankenkassenzuschusses bleibt bei der Versorgung für ein Ohr ein Eigenanteil* i.H.v. ca.:
Mehr… ab 499,- €
Nach Abzug des Krankenkassenzuschusses bleibt bei der Versorgung für ein Ohr ein Eigenanteil* i.H.v. ca.:
Mehr… 1499,- €
Nach Abzug des Krankenkassenzuschusses bleibt bei der Versorgung für ein Ohr ein Eigenanteil* i.H.v. ca.:
Mehr… 1999,- €
*gilt für gesetzliche Versicherte mit Anspruch bzw. unter Vorlage einer ohrenärztlichen Verordnung.
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt regelmäßig pro Hörgerät 10,- € (Privatpreis ab 650,- €)